Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angenommen wird Kinderkleidung der Grösse 44 - 164.
Die Kleidung sollte gewaschen und gebügelt sein.

Die Kommissionszeit beträgt 6 Monate (1 Saison).
Annahme der Ware ist jeweils ab 15. Februar (Sommersaison) und 15. August (Wintersaison).

Preisreduzierungen bis 20% ab 2 Monate vor Saisonende sind möglich.

50% des Verkaufspreises werden einbehalten.
Der Verkaufserlös kann zu den Öffnungszeiten jederzeit abgeholt werden.

Nicht verkaufte Ware soll bis zum der Ende der Saison (28. Februar und 15. September) abgeholt werden.

Für eventuell entstandenen Schäden an der Kleidung während der Kommissionszeit kann aus versicherungstechnischen Gründen nicht gehaftet werden.